Mit freundlicher Unterstützung des Landesjagdverbandes Baden – Württemberg können wir heute eine aktuelle Präsentation zur Wildbretvermarktung zur Verfügung stellen. Ein Weidmannsdank geht dafür von uns nach Baden-Württemberg.
In enger Zusammenarbeit und aktiver Unterstützung durch Frau Dr. Reichelt, Referentin im Referat 203 (Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten des Landesverwaltungsamtes) und dem Landkreis Harz Amtstierarzt Dr. Miethig wurde die Präsentation zur Jagdausbildung „Kundige Person“ auf den Gebieten Wildkrankheiten und Wildbrethygiene mit Verweis auf wesentliche Rechtsgrundlagen überarbeitet.
Diese Präsentation soll als Orientierung im Rahmen der Jungjägerausbildung und Schulungen in den Jägerschaften dienen und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die bezeichneten Rechtsgrundlagen bedürfen durch die jeweiligen Ausbilder einer Erläuterung und zudem der ständigen Aktualisierung. Zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen wie beispielsweise Afrikanische Schweinepest oder Geflügelpest sind landesrechtliche Regelungen in der Präsentation nicht enthalten und bedürfen ebenfalls der Untersetzung durch den Ausbilder.
Wichtig zu wissen ist auch, dass im Rahmen dieser vorliegenden Fachinformationen nicht die Befugnis zur Entnahme von Probenmaterial zur Trichinellenuntersuchung von untersuchungspflichtigem Haarwild enthalten ist. Eine „kundige Person“ ist nicht automatisch berechtigt solch Probenmaterial zu entnehmen.
Die amtliche Beauftragung eines Jägers kann nur durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde erfolgen und beinhaltet zudem eine zusätzliche Unterweisung auf diesem Gebiet durch diese.
Zusätzliche Ausbildungsunterlagen von Firmen, die spezifisches Lehrmaterialanbieten, sollten ergänzend im Rahmen der Ausbildung mit verwendet werden. Weidmannsdank für diese wertvolle und zeitnahe Unterstützung.