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Antrag der Jägerschaften des Harzes

Antrag der Jägerschaften des Harzes an die Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt am 11.05.2019 in Wernigerode zur Reduzierung des Luchs- und Wolfsbestandes als Voraussetzung zur Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes

Mit Besorgnis betrachten die über 1500 Mitglieder der Jägerschaften des Harzes (QLB, WR, HET, SGH) die rückläufigen Wildbestände, insbesondere des Muffel- und Rehwildes im Harz.

Seit nunmehr über 110 Jahren besiedelt Muffelwild die Wälder des Harzes und hat sich über Generationen ohne das Zutun des Menschen erhalten und vermehrt. Somit zählt es nicht nur nach Jagdrecht sondern auch nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes als heimische Wildart. Während die Muffelwildpopulationen des Nord- und Südharzes durch den Luchs bereits ausgerottet sind, hat sich das Muffelwild im Ostharz noch erhalten. Die Population des Ostharzes ist nicht nur eine der ältesten in Deutschland. Sie ist infolge ihre Herkunft aus Tieren von den Inseln Korsika und Sardinien als reinrassig zu bezeichnen. In den Folgejahren wurde sie zur bedeutendsten Muffelwildpopulation Deutschlands. Von der Bevölkerung wird das Muffelwild im Selketal als jagdkulturelles Kleinod geschätzt und ist von den Touristen auf Grund seiner Tagesaktivität beobachtbar.

Infolge der Einbürgerung des Luchses im Jahr 2000 und seiner ungehinderten Vermehrung – heute leben mehr als 90 Luchse im Harz – wurde das Muffelwild im Nord- und Südharz bereits ausgerottet. Die Population des Ostharzes ist trotz jagdlicher Zurückhaltung von ca. 2500 Stück auf rund 500 Stück zurückgegangen und steht bei einer bevorstehenden Besiedlung des Harzes mit dem Wolf vor dem Aus. Derzeit geht es der Jägerschaft nicht um jagdliche Nutzung, sondern um Arterhaltung. Nach § 2 unseres Landesjagdgesetzes darf mit Ausnahme von Waschbär, Marderhund, Mink und Nutria keine Art der jagdbaren Tiere in ihrem Bestand gefährdet werden. Die zuständigen öffentlichen Stellen sind verpflichtet, in vertrauensvoller Zusammenarbeit bei allen Maßnahmen nach diesem Gesetz die Erfordernisse des Artenschutzes zu berücksichtigen und insbesondere für solche Wildarten, deren Bestand bedroht erscheint, den erforderlichen Schutz zu sichern.

Auch die Rehwildstrecken in den Wäldern des Harzes sind trotz großzügiger Freigaben auf unter 2 Stück pro 100 ha zurückgegangen. Vor der Einbürgerung des Luchses wurden in unseren Wälder ca. 6 Stück pro 100 ha nachhaltig gestreckt.

Wolf
Das ungehinderte Auftreten der großen Beutegreifer gefährdet die Artenvielfalt.

Die ungehinderte Vermehrung und Ausbreitung von Luchs und Wolf werden nicht nur zu einer Minderung der Strecken, sondern auch zu einer Minderung des Jagdwertes der Reviere und zu einem geringeren Erlebniswert für Touristen führen. Das ungehinderte Auftreten der großen Beutegreifer gefährdet die Artenvielfalt und fördert nicht die Erhaltung der Biodiversität in unseren Revieren.

Darüber hinaus werden insbesondere die Weidetierhalter, das sind im Harz vor allem die Mutterkuhhalter, vor unlösbare Aufgaben gestellt, da die Mutterkuhherden nicht wolfssicher geschützt werden können.

Deshalb fordern wir vom Präsidium des Landesjagdverbandes, als Vertreter der Jägerschaft gegenüber der Landes- und Bundesregierung, sich für eine Regulierung der Luchs- und Wolfsbestände und eine Einschränkung der Wolfsgebiete einzusetzen und den Harz als wolfsfreies Gebiet ausweisen zu lassen. Nur so können die Forderungen des § 2 LJagdG erfüllt werden. Um das zu erreichen, sind seitens des Präsidiums regelmäßige Kontakte zu den Abgeordneten des Land- und Bundestages notwendig. Die Jägerschaften erwarten regelmäßige Rückinformationen über die unternommenen Schritte und zu den Standpunkten der Abgeordneten.

Ein Aussetzen des Problems kann keine Lösung sein, da in wenigen Jahren das Muffelwild im Harz ausgerottet sein könnte.

Wir erwarten, dass unsere Probleme zur Delegiertenversammlung thematisiert werden.

Die Mitglieder der Jägerschaften des Harzes

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