Verfahrensweise zur Untersuchung auf Trichinen bei Wild
Fleisch von Schwarzwild und anderen empfänglichen Wildtierarten (Bär, Dachs, Sumpfbiber) kann mit Parasiten infiziert sein, die für den Menschen beim Verzehr zum Gesundheitsrisiko werden können.
Deshalb muss Fleisch, bevor es in Verkehr gebracht wird, fleischhygienisch begutachtet werden. Die Untersuchung auf Trichinen ist durch Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 in Verbindung mit Anhang I, Abschnitt IV, Kapitel IXC. dieser Verordnung, sowie durch § 1 Absatz 2 des Fleischhygienegesetzes vorgeschrieben.
Die Durchführung der Amtlichen Fleischuntersuchung auf Trichinen wird durch die Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 geregelt. Die Untersuchung bei Wild ist generell mit der Verdauungsmethode durchzuführen.
Die vorgeschriebene Probe (min. 10 g aus der Zunge oder dem Zwerchfellpfeiler und min. 10 g aus dem Unterarm reine Muskulatur sowie weitere 50 g zwecks unabhängiger Untersuchung bei positiven Untersuchungsergebnis) ist durch den Jagdausübungsberechtigten mit erteilter amtlicher Übertragung zu entnehmen. Die Proben müssen frisch sein, in sicheren Behältnissen verpackt und mit dem vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein übergeben werden. Die Probenbehältnisse müssen deutlich und unverwischbar mit der Nummer des Wildursprungsscheins gekennzeichnet sein.
Bei weiterem Informationsbedarf zu Trichinenuntersuchungen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises Mansfeld-Südharz (Telefon 03464 / 5354300).
Die Proben können an folgenden Stellen abgegeben werden:
Montag bis Freitag von 07.00 Uhr
Montag/Mittwoch/Donnerstag bis 16.00 Uhr
Dienstag bis 17.00 Uhr und
Freitag bis 13.00 Uhr
Amt für Amtes für Veterinärangelegenheiten
und Lebensmittelüberwachung
Größlerstraße 2
06295 Eisleben, Lutherstadt
Kurierraum des Amtes für
Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Markt 6
06333 Hettstedt
Leitstelle des Landkreises
Schartweg 7
06526 Sangerhausen
Am Dienstag bis 07:00 Uhr in Hettstedt, bis 09:00 Uhr in Sangerhausen, sowie bis 11.00 Uhr in Eisleben abgegebene Proben werden auch noch am Dienstag untersucht, sonst am Freitag gleicher Woche.
Am Freitag bis 07.00 Uhr in Hettstedt, bis 09.30 Uhr in Sangerhausen, sowie bis 11.00 Uhr in Eisleben abgegebene Proben werden auch noch am Freitag untersucht, sonst am Dienstag Folgewoche.
Werden unvollständiges Probenmaterial, Proben ohne oder mit unvollständigem Begleitdokument abgegeben, erfolgt keine Untersuchung.
Durch das Labor erfolgt eine Befundmitteilung, bei positivem Befund vorab telefonisch (Telefon-Nummer angeben wichtig!). Bei nicht erfolgter Bareinzahlung (derzeit 7,00 Euro) wird ein Kostenfestsetzungsbescheid zugesandt. Tierkörper von Wildschweinen dürfen von Jagdausübungsberechtigten erst nach Abschluss der Untersuchung auf Trichinen (negatives Ergebnis) und entsprechend ausgefülltem Wildursprungsschein abgegeben werden.