Wir über uns

Wir, die Jägerschaft Hettstedt e .V. sind ein eingetragener Verein und Mitglied im Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V.. Unsere Jägerschaft ist am 27.07.1990 gegründet worden. Gründungsmitglieder waren die Jagdgesellschaften Abberode, Bräunrode, Hettstedt, Wippra und Zabenstedt

Zum Gründungszeitpunkt hatte unsere Jägerschaft 141 Mitglieder. Gegenwärtig sind 383 Jäger in unserer Jägerschaft organisiert.

Die Jägerschaft Hettstedt e. V. untergliedert sich in 7 Hegeringe:
Bräunrode, Grünes Thal, Sandersleben/Hettstedt, Welbsleben/Quenstedt, Wieserode, Wippra, Zabenstedt

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich von den Ausläufern des Südharzes bis an die Saale im Landkreis Mansfeld Südharz.

  • ca. 25 % unserer Mitglieder üben die Jagd in Pirschbezirken des Landesforstes aus
  • ca. 75 % unserer Mitglieder üben als Pächter, Mitpächter in Pachtgemeinschaften bzw. als Erlaubnisscheininhaber die Jagd aus

Hegeringe

Die Jagdbezirke im Einzugsbereich der Jägerschaft Hettstedt e. V. (Altkreis Hettstedt) untergliedern sich wie folgt:

Gesamtfläche: ca. 40.600 ha
davon Wald: ca. 12.700 ha
davon Feld/Grünland: ca. 27.590 ha
davon Wasserfläche: ca. 294 ha
sonst. Flächen: ca. 30 ha

Allgemein anerkannte Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit

Leider lassen nicht wenige Weidleute bei der Jagdausübung die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit missen. Durch ihr unweidgerechtes Verhalten stellen sie das Jagdwesen bei Nichtjägern unnötigerweise in Kritik. Alle Jäger in der Bundesrepublik Deutschland sind laut dem Bundesjagdgesetz dazu angehalten bei der Jagdausübung die Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit einzuhalten. Unter dem Begriff Weidgerechtigkeit verstehen wir die Summe der rechtlich bedeutsamen allgemein anerkannten geschriebenen und ungeschriebenen Regeln die bei der Ausübung der Jagd als weidmännische Pflichten zu beachten sind.

  1. Dem Wild unnötige Qualen ersparen.
  2. Das Wild als das dem Menschen am nächsten stehende Geschöpf der Natur achten.
  3. Dem Wild im Rahmen des Zweckes und Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen lassen.
  4. Sich ritterlich und anständig gegenüber dem Jagdnachbarn und dem Mitjagenden verhalten.
  5. Jagdbetrieb und Jagdleidenschaft im Sinne einer durch die allgemeinen Gesetze und die Pflicht zur Wahrung des Ansehens der Jägerschaft bedingten Disziplin unter Kontrolle halten.

Quelle – Jagdrecht in Sachsen-Anhalt, Seite 6, 9 (§ 1 Abs. 3 BJagdG)

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