Beschluss der Mitgliederversammlung der Jägerschaft Hettstedt e. V. Finanzielle Förderung des Hundewesens in der Jägerschaft Hettstedt e. V.
In Ergänzung der Abänderung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 29.03.2003 wird folgender Beschluss gefasst:
An Mitglieder der Jägerschaft Hettstedt e. V. wird eine finanzielle Förderung gezahlt, wenn sie einen Jagdhund erfolgreich zur Jagdhundeprüfung geführt oder einen solchen erworben haben.
- Für bestandene Prüfungen gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. 25,00 €
- Für bestandene Leistungsprüfungen gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung der rassentypischen Prüfungsordnungen für Jagdhunde 50,00 €
- Für den Kauf eines geprüften Jagdhundes im Alter von bis zu 36 Monaten einmalig 50,00 €
Anlageprüfungen und Zuchtschauen sind von der Förderung ausgenommen. Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist die Vorlage einer Kopie der Urkunde über die bestandene Prüfung beim Schatzmeister der Jägerschaft Hettstedt e. V. im Jahr der Prüfung bzw. Anschaffung.