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Achtung: Falsche Kontrolleure bei Aufbewahrungskontrollen

Erlangung von Schusswaffen durch Trickbetrüger

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt ist bekannt geworden, dass sich am gestrigen Tag in einem Landkreis des Landes Sachsen-Anhalt zwei als Mitarbeiter der Waffenbehörde ausgegebene Dritte unberechtigten Zugang zum Waffenschrank eines Waffenberechtigten verschafft haben.

Unter Zuhilfename eines mit „Ordnungsamt“ gekennzeichneten Fahrzeuges sowie gefälschter Dienstausweise gaben die Unbekannten an, den Waffenschrank des Betreffenden kontrollieren zu wollen. Auf Grund des sehr realitätsnahen Auftretens wurde diesen der Zugang zum Aufstellungsort und Inhalt des Waffenschrankes gewährt. Zu einer Entwendung der Waffen ist es im vorliegenden Fall nicht gekommen.

Ich weise Sie darauf hin, dass Termine zu einer angekündigten Aufbewahrungskontrolle ausschließlich zuvor schriftlich angemeldet werden und sich die Mitarbeitenden der Waffenbehörde sowohl bei unangekündigten als auch angekündigten Aufbewahrungskontrollen grundsätzlich ausweisen.

Die Mitarbeitenden der unteren Waffenbehörden melden in der Regel ungekündigte Aufbewahrungskontrollen bei der Polizei an.

Zur Rückversicherung können die Waffenberechtigten sowohl bei der örtlichen Polizeidienststelle als auch bei der für sie zuständigen Waffenbehörde anrufen, ob die Waffenbehörde entsprechende Kontrollen durchgeführt bzw. angemeldet hat.

Neben dem Interesse an Waffen oder sich im Waffenschrank befindlichen Wertgegenständen besteht der mutmaßliche Verdacht, dass die falschen Kontrolleure auch Interesse am Ausspionieren möglicher Einbruchmöglichkeiten haben.

Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder zum oben genannten Sachverhalt und sensibilisieren Sie diese, dass mögliche Verdachtsfälle umgehend bei der zuständigen Waffenbehörde und der Polizei angezeigt werden.

Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter der nebenstehenden Telefonnummer (0391 – 567-2193).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herbst

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